LSB und NiSV

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Kombinationskurs aus LSB und NiSV

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Beschreibung

Die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) und die Technischen Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (TROS Laserstrahlung / Teil: Allgemeines) treffen Festlegungen hinsichtlich der Notwendigkeit der Bestellung eines Laserschutzbeauftragten für den Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4.

Unternehmen, die solche Lasereinrichtungen betreiben, müssen mindestens einen Laserschutzbeauftragten benennen und ihn schriftlich bestellen. Dieser ist verpflichtet, seine Kenntnisse durch den regelmäßigen Besuch von geeigneten Fortbildungsveranstaltungen auf dem aktuellen Stand zu halten. Grundsätzlich wird nach Punkt 5.1 Absatz 2 TROS Laserstrahlung Teil Allgemeines eine eintägige Fortbildung in einem Zeitraum von fünf Jahren als angemessen erachtet.